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Bauzustandsgutachten
Feststellung des Bauzustandes allgemeiner Flächen und Teile eines Hauses gem. §37 Abs. 4 WEG.
Unverbindlich anfragenGemäß dem österreichischen Wohnungseigentumsgesetz ist beim Erstverkauf von Wohnungen, die älter als 20 Jahre sind, ein Gutachten über den Bauzustand der allgemeinen Teile einer Liegenschaft zu erstellen. Dieses bildet eine wesentliche Grundlage für die Beurteilung des Gebäudezustands sowie für zukünftige Sanierungs- und Investitionsentscheidungen.
Sie profitieren bei einer Zusammenarbeit mit uns von langjähriger Erfahrung und einer schnellen, effizienten Projektabwicklung. Für die Erstellung von Bauzustandsgutachten verwenden wir Bestandsaufnahmen vor Ort, Bau- und Einreichpläne sowie relevante Unterlagen zur Liegenschaft. Bei Bedarf ergänzen wir diese durch eine detaillierte Objektaufnahme.
Sie haben keine klare Übersicht über den tatsächlichen Zustand Ihrer Immobilie und die künftig zu erwartenden Instandhaltungs- und Sanierungskosten. Unvollständige oder ungenaue Zustandsbewertungen können zu Verzögerungen, Mehrkosten oder rechtlichen Unsicherheiten führen.
Wir erstellen für Sie ein detailliertes und rechtssicheres Bauzustandsgutachten, das den tatsächlichen Gebäudezustand objektiv darstellt und eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidungen schafft.
Unsere Gutachten sorgen für Transparenz über den Gebäudezustand, machen Sanierungsbedarf frühzeitig erkennbar und schaffen Planungssicherheit für Eigentümer und Käufer.
Unsere Kunden profitieren von einer klaren Entscheidungsgrundlage, frühzeitiger Risikominimierung, optimierten Sanierungsplanungen und einer wirtschaftlich sicheren Umsetzung ihrer Immobilienprojekte.
Kundenvorteile
- Frühzeitige Erkennung von Mängeln und Schäden
- Kosteneffiziente Planungen durch fundierte Entscheidungsgrundlagen
- Vermeidung von Baustopps und Verzögerungen
- Erhöhung der Sicherheit und Langlebigkeit der Gebäudesubstanz
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Jetzt Kontakt aufnehmenWeitere Leistungen
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Nutzwertgutachten
Als Grundlage der Begründung von Wohnungseigentum gemäß WEG 2002.
Beweissicherung
Rechtssichere Dokumentation des Zustands Ihrer Immobilie vor Beginn von Bau- und Abbrucharbeiten.
Liegenschaftsbewertung
Marktgerechte, nachvollziehbare Bewertungen als Grundlage für Kauf- und Verkaufsentscheidungen.
